Kostenübernahme

Kostenübernahme für Psychotherapie, Entspannungstherapie & neurofeedback

Grundsätzliches zur Kostenübernahme

Meine Praxis für Psychotherapie ist eine Privatpraxis. Grundsätzlich sind die Kosten für meine Leistungen von den Patienten selbst zu tragen. Allerdings tragen private Kassen normalerweise bei Indikation (Diagnose) die Kosten bei entsprechendem Antrag. Wenn Sie eine Kostenübernahme beantragen wollen stelle ich Ihnen gerne ein Gutachten aus, dass Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Übernahmemöglichkeiten durch Krankenkassen

Sie erhalten eine Rechnung über die erbrachten Leistungen, die nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) abrechenbar sind und reichen diese bei Ihrer Krankenversicherung ein.
Auf die Höhe der Erstattung habe ich keinen Einfluss, Sie können jedoch bei einer länger geplanten Therapie vorab die Möglichkeit auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse erfragen. Ich unterstütze Sie dabei gerne mit einem entsprechenden Antrag bei der Krankenkasse, wenn dieser verlangt wird.

Grundsätzlich gibt es Möglichkeiten der Kostenübernahme durch Krankenkassen bei folgenden meiner Angebote:
  • Verhaltenstherapie - Psychotherapie
  • Entspannungstherapie
  • Neurofeedback
Angebote die generell von Krankenkassen nicht übernommen werden:
  • Coaching/Beratung
  • Paartherapie

Kostenübernahme für Psychotherapie HPPsych

Im Folgenden finden Sie eine Vielzahl von Möglichkeiten, wann eine Psychotherapie von Krankenkassen übernommen werden kann oder wann es sogar Sinn machen kann die Kosten für eine Psychotherapie bewusst selbst zu tragen:

Privat Versicherte
Da da die Verhaltenstherapie 
eine von den Kassen anerkannte Therapieform ist, übernehmen viele private Krankenkassen auch die Kosten für eine Psychotherapie bei einem HP-Psych.

Dies ist abhängig von Ihrem individuellen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse. Erkundigen Sie sich am besten im Vorfeld, ob Ihre Krankenkasse die Kosten grundsätzlich übernehmen würde.

Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich ab zu klären, welche Übernahmebedingungen ihrer Krankenkasse für eine psychotherapeutische Behandlung bei Verhaltenstherapie stellt.


Beihilfe Berechtigte
Grundsätzlich sehen die Beihilfevorschriften vor, dass Beihilfe auch für Heilpraktikerleistungen gezahlt werden muss. 
Hier gibt es aber uneinheitliches Vorgehen der Gewährung.
Bitte klären Sie hier die Erstattungsfähigkeit jeweils persönlich ab.


 .
Gesetzliche Versicherte
normalerweise übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten Erstattung für eine Psychotherapie nicht bei einer Privatpraxis. In einigen Fällen gibt es auch hier Möglichkeiten eine Kostenerstattung über die gesetzliche Krankenversicherung genehmigt zu bekommen. Entscheidend ist dabei, dass sie einen Nachweis erbringen, dass sie in zumutbarer Zeit und zumutbarer Entfernung keinen geeigneten Psychotherapie Platz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung bekommen. Auch hier helfe ich gerne bei der Abklärung.

Zusatzversicherung
Es werden auch Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen angeboten. Haben Sie eine solche abgeschlossen, sind Erstattungen ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe im Jahr möglich.
Privatzahler
Viele Patienten möchten wegen Schwierigkeiten, die sich aus einer offiziellen Kassenleistungsübernahme ergeben, privat die Kosten einer Psychotherapie übernehmen. 

Wann kann es sinnvoll sein in jedem Fall die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen?

Verbeamtung
Eine Erfassung einer Psychotherapeutischen Behandlung kann Ausschlusskriterium für ein Verbeamtung  sein.
Versicherungsabschlüsse
Bestimmte Versicherungen schließen keine Verträge oder nur Verträge mit extrem erhöhten Tarifen mit Personen ab, die in psychotherapeutischer Behandlung waren. Hier ist der Grund für eine Psychotherapie völlig egal. Sobald auch nur eine Stunde Psychotherapie auftaucht, fließt dies in die Bewertung ein und kann zu Ablehnung Ihres Versicherungsantrages führen.
Z.B:
- Private Krankenkassen
- Lebensversicherungen
- Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Verhaltenstherapie bietet sich hier insbesondere an, weil es eine relativ kurze Therapieform ist und so die Kosten klar begrenzbar sind.

Kostenübernahme bei Präventionskursen - Entspannungstherapie

Als Sozialpädagogin und Entspannungstherapeutin habe ich die Genehmigung zertifizierte Präventionskurse nach §20 SGB V anzubieten. 
Bei 80% Teilnahme können Sie die Kosten bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten die jeweilige Zuzahlung 2x jährlich
Privat Versicherte
Die privaten Krankenkassen übernehmen auch häufig Anteilig die Kosten für PRäventionskurse.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung über die jeweilige Leistungsübernahme.
Gesetzlich Versicherte
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen generell bis zu 2x im Jahr Präventionsmaßnahmen nach §20 SGB V

- für Erwachsene oft bis zu 120 Euro
- für Kinder&Jugendliche  oft 100% der Kosten
Privatzahler
Wenn Sie Einzelstunden oder einen Privatkurs mit weniger Teilnehmern, wünschen, in welchen ein individuelles Entpannungstraining erarbeitet wird, kommen Sie sehr gerne auf mich zu wegen eines Kostenangebotes und welche Möglichkeiten es hier gibt.
Kostenübernahme bei Neurofeedback

Neurofeedback wird von den Krankenkassen sehr unheinheitlich erstattet. Hier erfolgt meist eine Prüfung über Einzelfallentscheid.

Günstig für eine Kostenübernahme wirkt sich die Einbettung des Neurofeedbacks in einen verhaltenstherapeutischen Rahmen ein.
Bei Indikation wie z.B: 
  • ADHS/ADS
  • Phobien
  • Angst- oder Panikstörungen 
steigt hier die Chance auf eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse.

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